Die Gießener Rudergesellschaft 1877 e.V. besitzt seit dem Jahr 2017 ein vereinsinternes Schutzkonzept zum „Kindeswohl im Sport“. Dies beinhaltet insbesondere:

  • Jährliche Information aller Mitglieder, der Erziehungsberechtigten der minderjährigen Mitglieder sowie der Übungsleiter über das Schutzkonzept
  • Besondere Verhaltensregeln für die Übungsleiter (Verbot von Einzeltrainings, Privatgeschenken, Aufenthalten in den Umkleiden und Duschen, Massagen und sonstigen physiotherapeutischen Behandlungen, unangemessener körperlicher Nähe, Handykontakten zu Kindern, Übernachtungen mit weniger als fünf Kindern oder Jugendlichen in einem Raum)
  • Abfrage der Übungsleiter durch einen Personalbogen
  • Regelmäßige Vorlage des Erweiterten Führungszeugnisses durch die Übungsleiter
  • Regelmäßige Teilnahme der Übungsleiter an der Grundqualifikation „Kindeswohlgefährdung“
  • Interventionspläne (Meldekette bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen und auf Verstöße gegen die besonderen Verhaltensregeln)

Als vereinsinterne Ansprechperson „Kindeswohl“ (Kindeswohlbeauftragter) wurde Samuel Garten benannt. Er ist seit über zwanzig Jahren Vereinsmitglied, war für fünf Jahre im Vorstand tätig und ist selbst Vater.

Der Kindeswohlbeauftragte nimmt Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen und auf Verstöße gegen die besonderen Verhaltensregeln für Übungsleiter entgegen und behandelt diese sachlich und streng vertraulich. Verdachtsfälle werden von ihm ernst genommen. Er vermeidet Gerüchte und achtet auf eine sensible Gesprächsführung. Der Kindeswohlbeauftragte informiert den Vorsitzenden Verwaltung. Es findet eine Beratung durch eine spezialisierte Beratungsstelle oder eine Insoweit erfahrene Fachkräfte (IseF) statt. Weitere Personen erhalten grundsätzlich keine Kenntnis von einem Hinweis. Sämtliche Entscheidungen werden vom Vorsitzenden Verwaltung getroffen.

GRG Schutzkonzept Kindeswohl